Kein Wettbüro in Bonn-Kessenich: Vorbild für alle Städte Deutschlands
Es passiert nicht häufig, dass sich die bundesdeutsche Amtsstube klar verständlich und nachvollziehbar in leserfreundlichem und nicht in Beamtendeutsch über ihre Entscheidungen und Handlungen aüßert. Der Bundesstadt Bonn aber ist dies im Januar 2012 gelungen.
Wir danken der Stabsstelle Koordination des Dezernats Stadtentwicklung und Baurecht für die Mühen. Der Rat der Stadt Bonn ist in seiner Sitzung am 01.02.2012 den Bedenken der zahlreich eingegangen Zuschriften gefolgt und hat einem Beschluss zur Aufstellung und Änderung der Bebauungspläne im Kessenicher Ortszentrum zugestimmt.
Wir zitieren aus der Begründung, wie dokumentiert in der Beschlussvorlage mit der Drucksachen-Nr. 1210191 und dem Betreff ”Aufstellung und Änderung verschiedener Bebauungspläne im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Kessenich, „Kessenicher Ortszentrum”:
Begründung der Stadt Bonn vom Dezember 2011 / Januar 2012 für den Verbot von Vergnügungsstätten im Ortszentrum von Bonn-Kessenich
“… Ziel des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist es, die vorhandene Zentrenstruktur zu erhalten und zu stabilisieren. Bei C-Zentren wie dem Kessenicher Ortszentrum steht die Versorgungsfunktion für die umliegende Bevölkerung mit kurzfristigen Gütern im Vordergrund. Ziel bei diesen Ortsteilzentren sind der Erhalt und der Ausbau des Angebotes im kurzfristigen Bereich, um Kundenbindung und darauf aufbauende Angebote aus anderen Bedarfsbereichen zu ermöglichen.
Der Verwaltung liegt seit dem 22.12.2011 ein Bauantrag vor, der die Einrichtung einer Vergnügungsstätte (Wettbüro) an der Hausdorffstraße zum Inhalt hat. Vergnügungsstätten sind, soweit sie nicht als „kerngebietstypisch“ im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) einzustufen sind, in den überwiegend gewerblich geprägten Teilen eines Mischgebietes allgemein, in den sonstigen Teilen eines Mischgebietes ausnahmsweise zulässig.
Vergnügungsstätten können aber u.U. die o.g. Ziele des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes gefährden. Sie sind vielfach nicht an Ladenschlusszeiten gebunden und können wenig personenintensiv geführt werden, was zu einer überdurchschnittlichen Finanzkraft der Betreiber führt. Sie sind daher in der Regel bereit, weitaus höhere Mietpreisforderungen für Immobilien zu akzeptieren, als sich sonstige Gewerbetreibende dies leisten können.
Zu befürchten ist daher eine Verdrängung vorhandener Betriebe durch Umnutzung als Vergnügungsstätte, was dem Ziel des Erhalts und Ausbaus des Einzelhandelsangebotes im kurzfristigen Bereich zuwider laufen würde. Auch sog. „Trading-Down-Effekte“ (Senkung der Qualität des Warenangebotes) sind im Umfeld von Vergnügungsstätten nicht selten anzutreffen. Einer solchen Entwicklung soll daher entgegengewirkt werden.
Dementsprechend sollen die oben benannten rechtskräftigen Bebauungspläne im Bereich des Kessenicher Ortszentrums so geändert werden, dass eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wird. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7820-43 sollen für die derzeit nicht durch einen Bebauungsplan erfassten Bereiche des Kessenicher Ortszentrum ebenfalls entsprechende Festsetzungen getroffen werden.
Im Übrigen sollen hier die städtebaulichen Zielsetzungen entsprechend den Zielsetzungen des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich festgesetzt werden.”
Am 13. November 2012
Wäre denn nicht jetzt ein Bericht fällig über “Feelfach”, das Geschäft, das in den Räumen des seinerzeit geplanten Wettbüros seine Pforten geöffnet hat?
Am 4. April 2013
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bonn/kessenich/Staedtebaulicher-Wettbewerb-ist-entschieden-article1018514.html